Attraktive Preise für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Für unterschiedliche Kundengruppen haben wir passende Programme zur Lizenzierung von MindManager erarbeitet.
Non-Profit Unternehmen, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, Verbände, Stiftungen, gesetzliche Krankenkassen, Kliniken mit Trägern der öffentlichen Hand, öffentliche Rundfunkanstalten, Industrie- und Handelskammern und andere Institutionen der öffentlichen Hand können unter bestimmten Voraussetzungen das Lizenzprogramm für Behörden mit attraktiven Preisen nutzen.
Diese Lizenzen sind zusammen mit der Software-Wartung (MindManager Assurance and Support Service) im Enterprise Lizenzprogramm erhältlich.
Im MindManager Enterprise Lizenzprogramm für Behörden werden die Besonderheiten im Behördenumfeld bei Beschaffung, Lizenzierung und Bereitstellung berücksichtigt. Die vergünstigten Konditionen sind ohne Staffelung ab der ersten Lizenz konstant, und die Beschaffung kann genau nach Bedarf erfolgen. Bezüglich der Bereitstellung können alle Anwender und Anwenderinnen entsprechend ihrer Bereitstellungsrichtlinien mit MindManager ausgestattet werden.
Für Ihren Auswahlprozess bieten wir Ihnen gerne kostenlos eine individuelle Produktvorstellung an.
Zur Einführung und weiteren Nutzung von MindManager begleiten wir Sie gerne mit individuellen Trainings und Workshops, ergänzt um unsere Lernvideos. Vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Beratungstermin unter den genannten Kontaktdaten:
Gerhard Brunner & Armin Schneider
govda@mindmanager.com
Ariane Hinz & Armin Schneider
govda@mindmanager.com
Manuel Schärrer
gov@mindmanager.com
Durch die umfassenden Möglichkeiten wird MindManager sehr vielseitig bei unseren Kunden eingesetzt. Wer könnte das besser vorstellen als Kunden und Anwender? Folgen Sie nachfolgendem Link zu den Anwenderberichten und lassen Sie sich ein wenig inspirieren.
Zu den AnwenderberichtenWichtiger Hinweis zu den Bezugsberechtigungen im DACH-Raum:
Erzielt einer der vorbenannten Lizenznehmer Einkünfte bzw. Gewinne (und ist damit Profit-Unternehmen), so müssen, damit der Lizenznehmer bezugsberechtigt ist, kumulativ folgende zusätzlichen Kriterien gegeben sein: